Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Fassung vom 01.04.2013)

§1 Allgemeines

1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen der GKK GmbH&Co.KG, Schweinfurt nachstehend GKK GmbH&Co.KG oder Gesellschaft genannt.

2. Mit Aufgabe seiner Bestellung erklärt sich der Käufer mit dieser Vertragsgrundlage einverstanden.

3. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichende Bedingungen erkennt die GKK GmbH&Co.KG nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4. Für diese Geschäftsbedingungen sowie die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.

§2 Angebot & Preise

1. Die Angebote der GKK GmbH&Co.KG sind freibleibend. Abweichungen der Preise und technischen Daten gegenüber den Abbildungen oder Beschreibungen in Katalogen, Anzeigen, Preislisten oder den zu einem Angebot gehörenden Unterlagen sind möglich und können von der GKK GmbH&Co.KG vor oder bei Vertragsschluss korrigiert werden.

2. Insbesondere bei Änderung der Rabattschlüssel durch den Hersteller behält sich die GKK GmbH&Co.KG eine Preisanpassung vor.

3. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe, inkl. Umsatzsteuer (Kaufpreis), ab Lieferwerk oder Betrieb des Verkäufers, der den Kaufgegenstand liefert. Änderungen des Umsatzsteuergesetzes berechtigen beide Vertragsparteien zur entsprechenden Preisanpassung.

4. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer gemäß § 14 BGB, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt in diesem Fall der am Tag der Lieferung gültige Preis und die Versendung erfolgt auf Risiko des Käufers.

5. Verpackung und Versand sowie sonstige vom Kunden gewünschte Nebenleistungen, insbesondere Transportversicherung werden zusätzlich berechnet.

§3 Zahlung und Zahlungsverzug

1. Der Kaufpreis ist, wenn vertraglich nicht abweichend vereinbart, unmittelbar nach Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung durch Überweisung, Barzahlung oder per Nachnahme an die GKK GmbH&Co.KG fällig. Abweichende Zahlungsmodalitäten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

2. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

3. Verzugszinsen werden bei Kunden, die Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind mit 5, sonst mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB verzinst, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.

§4 Gefahrübergang und Abnahme

1. Der Versand der bestellten Waren durch die GKK GmbH&Co.KG erfolgt nach Eingang des Kaufpreises an die vom Besteller angegebene Adresse, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Dem Käufer zumutbare Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Jede dem Käufer zumutbare Teillieferung und Teilleistung gilt in diesem Fall als selbständige Lieferung und Leistung.

2. Alle Sendungen und etwaige Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Unfreien Rücksendungen wird die Annahme verweigert. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware an den Spediteur übergeben wird. Dies gilt auch, wenn die Ware mit eigenen Fahrzeugen verschickt wird.

3.  Verweigert der Besteller die Annahme einer ihm zugesandten Ware, so ist die GKK GmbH&Co.KG zur erneuten Lieferung nicht verpflichtet. Die Gesellschaft ist dann berechtigt, dem Besteller eine Frist von 14 Tagen zur Abholung der Ware zu setzen mit der Androhung des Rücktritts, falls diese Frist nicht gewahrt wird. Holt der Besteller die Ware nicht innerhalb dieser Frist beim Verkäufer ab, kann die GKK GmbH&Co.KG vom Vertrag zurückzutreten  und  Schadensersatz verlangen.

Die Höhe des Schadensersatzes beträgt 10 % vom Brutto- Rechnungsbetrag, ohne dass die Höhe des entstandenen Schadens nachgewiesen werden muss. Es steht der Gesellschaft jedoch frei, einen höheren Schaden geltend zu machen. Der Schadensersatz besteht nur in der tatsächlichen Höhe, wenn der Besteller nachweisen kann, dass der tatsächlich entstandene Schaden der Höhe nach hinter der pauschalierten Schadenersatzforderung zurück bleibt.

4.  Die in § 4 Nr. 3 geregelte Schadensersatzregelung greift auch dann ein, wenn der Kunde vertraglich zur Abholung verpflichtet ist und ihm eine Abholfrist von 14 Tagen mit Kündigungsandrohung gesetzt wurde.

§5 Lieferung & Lieferverzug

1. Angaben über Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin von der GKK GmbH&Co.KG verbindlich zugesagt wurde.

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt – hierzu gehören Streik, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei Zulieferern von GKK GmbH&Co.KG oder deren Unterlieferanten eintreten – , oder auf Grund von Umständen, die die Gesellschaft nicht zu vertreten hat, berechtigen die GKK GmbH&Co.KG, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3. Die GKK GmbH&Co.KG wird den Kunden unverzüglich über die Leistungshindernisse gem. vorstehender Ziffer 2 informieren. Der Kunde erhält im Falle des Rücktritts wegen eines Leistungshindernisses gem. vorstehender Ziffer 1 eine eventuell erbrachte Gegenleistung (insbesondere einen eventuell bereits gezahlten Kaufpreis) unverzüglich zurückerstattet. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

4. Halten die Leistungshindernisse nach vorstehender Ziffer 1 länger als drei Monate an, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung seinerseits berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Die Angemessenheit der Nachfrist beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls, im Regelfall gilt eine Nachfrist von 14 Tagen als angemessen.

5. Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton und Änderungen des Lieferumfangs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand für den vorgesehenen Zweck verwendet werden kann und die Abweichungen dem Kunden zumutbar sind.

§6 Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der der Gesellschaft aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum der GKK GmbH&Co.KG.

2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer gemäß § 14 BGB, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt für die Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat. Be- und Verarbeitung erfolgen unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB. Die bearbeitete Ware dient zur Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware. Bei Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer jegliche daraus entstehenden Forderungen an den Verkäufer ab. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherheit der Kaufpreisforderung, bei laufender Rechnung der Saldoforderung, in Höhe des Rechnungswertes der veräußerten Ware.

Bei Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren erhält die GKK GmbH&Co. KG Miteigentum an der neuen Sache in dem Verhältnis, in dem der Rechnungswert ihrer Ware zum Rechnungswert der anderen verbundenen Waren steht.

Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware bzw. die im Eigentum der GKK GmbH&Co. KG stehende Sache unentgeltlich für den Verkäufer. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen bezüglich der im (Mit-) Eigentum der GKK GmbH&Co. KG stehenden Waren sind unzulässig.

3. Auf Verlangen des Käufers ist die GKK GmbH&Co.KG zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherheit besteht.

4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum der GKK GmbH&Co.KG hinzuweisen und die Gesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer trägt die Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen.

§7 Pfandrecht

Wegen der Forderungen aus der Bestellung steht der Gesellschaft ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund der Bestellung in den Besitz der Käuferin gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher ausgeführten Arbeiten, Ersatzlieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche gegen den Kunden gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind und der Auftragsgegenstand im Eigentum des Bestellers steht.  

§8 Gewährleistung

1. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer gemäß § 14 BGB, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, setzen Gewährleistungsrechte des Bestellers voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

2. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Fahrzeugteilen in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ist der Käufer eine natürliche Person, die den Kaufvertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln bei neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem Jahr, jeweils ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.

3.  Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.

4. Ersetzte/zurückgegebene Teile werden Eigentum des Verkäufers.

5. Für Nacherfüllung gilt folgendes:

a) Offensichtliche Mängel hat der Kunde, der Verbraucher gem. § 13 BGB ist spätestens innerhalb 2 Wochen bei dem Verkäufer entweder schriftlich anzuzeigen oder von ihm aufnehmen zu lassen.

Für alle anderen Kunden gilt die sofortige Rüge- und Untersuchungspflicht gem. § 377 HGB.

b) Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass

  • der Kaufgegenstand überbeansprucht, unsachgemäß eingebaut oder behandelt worden ist (es gelten die Einbauvorschriften des Herstellers) oder
  • in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat oder
  • der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder
  • der Kunde eingenmächtig Nachbesserungsarbeiten unternommen oder veranlasst hat oder
  • der Käufer die Vorschirften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.

Natürlicher Verschleiß ist ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen.

6. Ist der Kaufgegenstand eine gebrauchte Sache und ist der Käufer ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

7. Falls Hersteller eine von der gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtung unabhängige Herstellergarantie abgeben, wird der Verkäufer daraus nicht verpflichtet. Für die Modalitäten einer Herstellergarantie sind die Hersteller verantwortlich.

8. Alle Teile, die Gegenstand eines Gewährleistungsfalles sind, sind der Gesellschaft kostenlos zuzustellen.

9. Zur Abrechnung/Einreichung eines Gegenstandes mit dem Hersteller, sind die von GKK GmbH&Co. KG vorgesehenen Formblätter vollständig ausgefüllt und mit den, in den Formblättern geforderten Kopien mit dem Gegenstand ein zu reichen.

§9 Haftung

1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, in öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach Ablieferung des Kaufgegenstandes Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln geltend gemacht, gilt Folgendes: Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verkäufers, ferner nicht für einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist.

2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in §5 abschließend geregelt.

4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für den Verkäufer geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend.

5. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

6. Der Kunde hat Schäden, für die die Gesellschaft haftet dieser unverzüglich anzuzeigen.  

§10 Datenschutz

Ohne die ausdrückliche Zustimmung werden Daten der Kunden ausschließlich zur Abwick-

lung ihrer Bestellungen verwendet und im Rahmen der Geschäftsbeziehung per EDV-Anlage gespeichert. Eine Weitergabe dieser Daten an mit der Lieferung beauftragte Unternehmen erfolgt nur insoweit die Auftragsabwicklung dies erforderlich macht oder dies im Zuge von Einreichungen im Gewährleistungsfall nötig ist. Ansonsten werden die Daten streng vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht.

Sollten Kunden ihre Unterlagen zu ihren Bestellungen verlieren, können sie der Gesellschaft den Verlust per E-Mail, Fax oder Telefon anzeigen, damit sie eine  Kopie der Daten der Bestellung erhalten.

Für Bestellungen per Internet verweisen wir auf unsere gesonderte Datenschutzerklärung auf unserer Homepage.

§11 Erfüllungsort / Gerichtsstand

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betrieb der Gesellschaft.

2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung zwischen Vollkaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

3.  Hat der private Endverbraucher keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand. Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

 

 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier
https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.